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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20 (https://dejure.org/2020,33300)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2020 - 2 M 71/20 (https://dejure.org/2020,33300)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 (https://dejure.org/2020,33300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Stellplätze in einem allgemeinen Wohngebiet (un-)zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachbarwiderspruch gegen Stellplatzanlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer ist in einem allgemeinen Wohngebiet durch Abstellen und Einparken von Fahrzeugen verbundener Lärm auf Nachbargrundstück zuzumuten - Zumutbarkeit eines Parkplatzes mit 26 Stellplätzen im Innenhof eines Nachbargrundstücks

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    In einem allgemeinen Wohngebiet sind Anwohnerstellplätze hinzunehmen! (IBR 2021, 42)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Nachbarn die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 7; Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 63).

    Eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung ist jedoch nicht möglich; sie hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19; Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 - a.a.O. Rn. 6 ff.; Beschluss vom 15. August 2019 - 4 B 31/19 - juris Rn. 3; HambOVG, Urteil vom 30. April 2008 - 2 Bf 133/03 - juris Rn. 37 ff.; OVG RhPf, Urteil vom 19. September 2019 - 1 A 10673/18 - juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Nachbarn die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 7; Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - juris Rn. 63).

    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - a.a.O. Rn. 65; VGH BW, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - 7 A 3284/17

    Verstoß einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus gegen nachbarrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Befinden sich in der Nachbarschaft entsprechende Vorbilder für die jeweilige Stellplatz- oder Garagenanlageanlage, kann der betroffene Grundstückseigentümer grundsätzlich nicht darauf vertrauen, seinen Gartenbereich auf Dauer als von Kfz-bedingten Immissionen freie Ruhezone nutzen zu können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 - juris Rn. 5; Urteil vom 26. April 2019 - 7 A 3284/17 - juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2013 - 7 B 252/13

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Befinden sich in der Nachbarschaft entsprechende Vorbilder für die jeweilige Stellplatz- oder Garagenanlageanlage, kann der betroffene Grundstückseigentümer grundsätzlich nicht darauf vertrauen, seinen Gartenbereich auf Dauer als von Kfz-bedingten Immissionen freie Ruhezone nutzen zu können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 - juris Rn. 5; Urteil vom 26. April 2019 - 7 A 3284/17 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Der Begriff des Bedarfs i.S.d. § 12 Abs. 2 BauNVO ist nicht grundstücksbezogen zu verstehen; es kommt vielmehr auf den gebietsbezogenen Bedarf an (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    § 12 Abs. 2 BauNVO ergänzt die Regelungen zu den Baugebieten nach §§ 2 ff. BauNVO und kann auch bei der Anwendung von § 34 Abs. 2 BauGB herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 11.05 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung ist jedoch nicht möglich; sie hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19; Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 - a.a.O. Rn. 6 ff.; Beschluss vom 15. August 2019 - 4 B 31/19 - juris Rn. 3; HambOVG, Urteil vom 30. April 2008 - 2 Bf 133/03 - juris Rn. 37 ff.; OVG RhPf, Urteil vom 19. September 2019 - 1 A 10673/18 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17

    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Daher findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 - a.a.O. Rn. 65; VGH BW, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2018 - 2 M 88/17

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Beigeladenen; Reitplatz als Sportfläche;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Soweit diese Vorschrift einerseits und § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO andererseits gebieten, dass von Anlagen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft ausgehen dürfen, stimmen diese Vorschriften im Ergebnis - aus tatsächlichen Gründen - regelmäßig überein (vgl. Beschluss des Senats vom 6. März 2018 - 2 M 88/17 - juris Rn. 23).
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03

    Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2020 - 2 M 71/20
    Eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung ist jedoch nicht möglich; sie hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19; Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 - a.a.O. Rn. 6 ff.; Beschluss vom 15. August 2019 - 4 B 31/19 - juris Rn. 3; HambOVG, Urteil vom 30. April 2008 - 2 Bf 133/03 - juris Rn. 37 ff.; OVG RhPf, Urteil vom 19. September 2019 - 1 A 10673/18 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 4 B 31.19

    Klärungsbedürftigkeit des Führens der Nutzung einer Stellplatzanlage stets zu

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2019 - 1 A 10673/18

    Rücksichtnahmegebot bei Stellplätze in einer Tiefgarage

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 14 CS 03.2977
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2021 - 2 M 67/21

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Gemäß § 12 Abs. 2 BauNVO wird den Anwohnern in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zugemutet, das mit einer zulässigen Grundstücksnutzung verbundene Abstellen und Einparken von Kraftfahrzeugen und den damit einhergehenden Lärm hinzunehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Maßgebend ist nicht allein das aktuell gegebene Ausmaß an Beeinträchtigungen durch Stellplatz- und Garagenanlagen, sondern auch der Umstand, inwieweit der betreffende rückwärtige Grundstücksbereich bereits durch andere Grundstücke im näheren Umfeld als Standort für Stellplätze oder auf andere Weise durch kraftfahrzeugbedingte Immissionen vorgeprägt ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. April 2019 - 7 A 3284/17 - juris Rn. 35; Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 - a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

    Daher findet die TA Lärm bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30; Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 - a.a.O. Rn. 24).

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2024 - 5 L 1852/23
    Insoweit besteht nämlich bereits eine entsprechende Vorprägung des rückwärtigen Grundstücksbereiches, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 26. April 2019 - 7 A 3284/17 -, Rn. 35, juris, und Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, Rn. 5, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 -, Rn. 16, juris m.w.N., der zumindest schon von den Bewohnern des Grundstücks des Antragstellers selbst und des Nachbargrundstücks "x C. x" zur Nutzung von insgesamt acht vorhandenen Garagen befahren werden kann.

    vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 -, juris.

  • VG Halle, 26.04.2021 - 2 B 93/21
    Maßgeblich ist auch die Vorprägung des Vorhabengrundstücks sowie der angrenzenden Nachbargrundstücke (vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 -).

    Soweit diese Vorschrift einerseits und § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO andererseits gebieten, dass von Anlagen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft ausgehen dürfen, stimmen diese Vorschriften im Ergebnis - aus tatsächlichen Gründen - regelmäßig überein (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 - sowie Beschluss vom 6. März 2018 - 2 M 88/17 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung ist jedoch nicht möglich; sie hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813 = juris Rn. 19; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 20.10.2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 5.11.2015 - 10 B 1041/15 - NVwZ-RR 2016, 168 = juris Rn. 5; zur Rücksichtslosigkeit bei chaotischen Verkehrs- bzw. Parkverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks, wenn diese mit unzumutbaren Lärmbelastungen oder einer Verschlechterung der Erschließungssituation für den Nachbarn verbunden sind, vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 27.11.2019 - 15 CS 19.1906 - juris Rn. 67; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18; B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2449 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 1 CS 21.114

    Eilantrag des Nachbarn gegen Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich

    Dabei sind die Zufahrt, die Stellplätze und/oder Garagen im Hinblick auf ihre Lage und Nähe zu den Nachbargrundstücken, die Art und die Empfindlichkeit der dort stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen von Bedeutung (vgl. OVG NW, B.v. 16.12.2020 - 2 B 1138/20 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 10 B 1041/15 - BauR 2016, 239; OVG LSA, B.v. 20.10.2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v 16.7.2015 - 1 B 15.194 - juris; B.v. 10.4.2014 - 1 CS 14.397 - juris).
  • VG Regensburg, 31.03.2022 - RO 2 S 22.657

    Erfolgloser Antag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen ein Mehrfamilienhaus; auch

    Dabei sind die Zufahrt, die Stellplätze und/oder Garagen im Hinblick auf ihre Lage und Nähe zu den Nachbargrundstücken, die Art und die Empfindlichkeit der dort stattfindenden Nutzungen, etwaige Vorbelastungen sowie der Umfang der zu erwartenden Belästigungen von Bedeutung (vgl. OVG NW, B.v. 16.12.2020 - 2 B 1138/20 - juris Rn. 13; B.v. 5.11.2015 - 10 B 1041/15 - BauR 2016, 239; OVG LSA, B.v. 20.10.2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v 16.7.2015 - 1 B 15.194 - juris; B.v. 10.4.2014 - 1 CS 14.397 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 M 165/21

    Nachbarschutz bei Immissionen von Stellplätzen einer zulässigen Wohnbebauung

    Gemäß § 12 Abs. 2 BauNVO wird den Anwohnern in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zugemutet, das mit einer zulässigen Grundstücksnutzung verbundene Abstellen und Einparken von Kraftfahrzeugen und den damit einhergehenden Lärm hinzunehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG München, 01.03.2023 - M 9 K 20.1185

    Nachbarklage, Außenbereich, Erschließung/Stellplätze/An- und Abfahrtsverkehr,

    Eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung ist jedoch nicht möglich; sie hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813 = juris Rn. 19; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 20.10.2020 - 2 M 71/20 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 5.11.2015 - 10 B 1041/15 - NVwZ-RR 2016, 168 = juris Rn. 5; zur Rücksichtslosigkeit bei chaotischen Verkehrs- bzw. Parkverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks, wenn diese mit unzumutbaren Lärmbelastungen oder einer Verschlechterung der Erschließungssituation für den Nachbarn verbunden sind, vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 27.11.2019 - 15 CS 19.1906 - juris Rn. 67; B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18; B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2449 - juris Rn. 25; BayvGH, B. v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851- juris Rn. 26 f.).
  • VG Halle, 08.12.2021 - 2 B 229/21
    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ausgeführt (OVG LSA, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 2 M 71/20 -, Rn. 15 - 17, juris):.
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